Nach fünf Minuten forderte der Beschuldigte die Privatklägerin auf, mit ihm zu kommen und man ging in den Keller in einen Raum. Beim Runtergehen knurrte der Beschuldigte und leckte sich die Lippen, wobei er einmal auch sagte, sie solle sich nicht so bücken. Die Privatklägerin lief vor dem Beschuldigten und er fragte sie, wofür man die Schlaufe hinten an der Hose brauche und griff danach, dabei berührte er sie leicht am Gesäss. Die Privatklägerin entwand sich ihm und sagte unter anderem, er solle sie nicht am Gesäss anfassen. Der Beschuldigte meinte dann, dass es ihm hier gefalle und man hier Spass haben könnte. Die Privatklägerin schaute dann nach hinten zu ihm.