Der Beschuldigte machte den Spruch, dass er gut im Bett sei und auf eine komische Reaktion der Geschädigten wie «schön für Dich», reagierte er mit folgenden Worten: «Ou de redi nöd witer». Danach sprach man über das Thema Grenzen setzen betreffend sexueller Belästigung durch einen anderen Mitarbeiter (vgl. pag. 17).