1 AKS, pag. 130 f.). 6.2 Vorwurf gemäss Ziff. 2 der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird weiter gemäss Ziff. 2 AKS vorgeworfen, sich am 20. März 2019 zwischen ca. 15.00 und 16.05 Uhr in D.________ z.N. der Strafklägerin der sexuellen Belästigung strafbar gemacht zu haben. Er soll die Strafklägerin verbal und tätlich sexuell belästigt haben, indem er: - zu ihr gesagt habe, er sei gut im Bett, es gefalle ihm hier unten (im Keller), da könne man Spass haben und habe dabei mit seinem Unterleib Vor- und Rückwärtsbewegungen gegen ein Gitter gemacht;