391 Abs. 2 StPO gebunden, d.h. sie darf das Urteil nicht zu Ungunsten des Beschuldigten abändern. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Vorwurf gemäss Anklageschrift (AKS) 6.1 Vorwurf gemäss Ziff. 1 der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff. 1 AKS vorgeworfen, sich am 20. März 2019 zwischen ca. 15.00 und 16.05 Uhr in D.________ z.N. der Strafklägerin der sexuellen Nötigung strafbar gemacht zu haben. Er soll sie auf der Treppe im