Für das Erstellen des rechtlich relevanten Sachverhalts seien keine weiteren Beweismittel notwendig, auch nicht die Befragung eines weiteren Zeugens. Auf die Befragung von F.________ wurde verzichtet und die Verhandlung fortgeführt (pag. 464). 5 4. Anträge der Parteien 4.1 Beschuldigter Fürsprecher B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung vom 8. Juni 2023 folgende Anträge (pag. 446, 474): 1. Es sei festzustellen, dass der Freispruch gemäss Ziff. I des Urteils in Rechtskraft erwachsen ist.