___ als Zeuge aufzubieten (pag. 464). Die Verteidigung begründete ihren Antrag zusammenfassend damit, dass das Motiv für die Falschbezichtigung, welches der Beschuldigte während seiner oberinstanzlichen Einvernahme ins Spiel gebracht habe, zu überprüfen sei. Der Antrag der Verteidigung wurde von der Kammer abgewiesen. Die Abweisung wurde zusammenfassend damit begründet, dass die Kammer den Sachverhalt als liquid erachte. Für das Erstellen des rechtlich relevanten Sachverhalts seien keine weiteren Beweismittel notwendig, auch nicht die Befragung eines weiteren Zeugens.