402 f.). Die Berufungsverhandlung fand am 8. Juni 2023 statt (pag. 444 ff.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde oberinstanzlich ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 432 f.), ein Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 428 ff.), ein aktueller Betreibungsregisterauszug (pag. 439 ff.) sowie ein Bericht hinsichtlich der strafrechtlichen Landesverweisung beim Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg (pag. 436 f.) über den Beschuldigten eingeholt und dem Beschuldigten zur Kenntnis gebracht.