2. Es wird auf die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem verzichtet. 3. Schriftlich zu eröffnen: - den Parteien Schriftlich mitzuteilen: - der Koordinationsstelle Strafregister (nach Rechtskraft) - dem Amt für Bevölkerungsdienste ABEV, Migrationsdienst (Art. 82 VZAE; nach Ablauf der Rechtsmittelfrist)