1. Zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 900.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 9 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 5’500.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtlichen Verteidigungen) von CHF 19'647.90, insgesamt bestimmt auf CHF 25'147.90.