3 des Strafbefehls BM 18 43713) und Verfahrenskosten von CHF 500.00 (Ziff. 6 und 7 des Strafbefehls BM 18 43713) verurteilt wurde. Soweit weitergehend wird das Revisionsgesuch abgewiesen. 4. A.________ wird von der Anschuldigung des Landfriedensbruchs, angeblich begangen am 7. April 2018 in Bern, freigesprochen.