9 15. Entsprechend sind dem Gesuchsteller die ihm mit Strafbefehl vom 1. Mai 2019 auferlegten Gebühren im Umfang von CHF 300.00 und die Verbindungsbusse von CHF 300.00 durch die Staatsanwaltschaft zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. Der Gesuchsteller wurde am 7. April 2018 um 21:20 Uhr durch die Polizei angehalten, in den Festnahme- und Warteraum geführt und nach der polizeilichen Einvernahme am 8. April 2018, um 04:00 Uhr, wieder entlassen (S. 3 des Deliktsblatts).