Die von der Staatsanwaltschaft festgesetzte Pauschalgebühr von CHF 500.00 erscheint mit Blick auf die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien, S. 5) angemessen. Der Gesuchsteller hat davon 2/5, ausmachend CHF 200.00, zu bezahlen. Die restanzlichen Verfahrenskosten von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern.