Da der Vorwurf des Landfriedensbruchs schwerer wiegt als der rechtskräftige Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Gesetz über das kantonale Strafrecht (Vermummungsverbot), rechtfertigt es sich, die Kosten des Strafbefehlsverfahrens dem Kanton Bern im grösseren Umfang aufzuerlegen; die restlichen Kosten trägt der Gesuchsteller. Die von der Staatsanwaltschaft festgesetzte Pauschalgebühr von CHF 500.00 erscheint mit Blick auf die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien, S. 5) angemessen.