7. A.________ sind die ihr im Verfahren BM 18 43726 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 500.00 und die Verbindungsbusse von CHF 800.00, insgesamt ausmachend CHF 1'300.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. 8. A.________ wird für das Verfahren BM 18 43726 eine Entschädigung von CHF 100.00 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ausgerichtet. 9. Für das Revisionsverfahren wird keine Entschädigung ausgerichtet.