Obwohl sie die friedensbedrohende Grundhaltung des Demonstrationszuges und die Gewaltausübungen (Sachbeschädigung, Feuer legen, Knallpetarden, Sprechchöre etc.) durch akustische Wahrnehmung bzw. durch Beobachten oder Erkennen beim Vorbeilaufen zu Kenntnis nahm, verblieb sie in der gewaltbereiten Ansammlung und distanzierte sich nicht aus freiem Antrieb. Indem sie sich weiterhin in der Spitalgasse Bern inmitten von kooperationsunwilligen Demonstranten befand, hat sie an der öffentlichen Zusammenrottung teilgenommen bzw. verblieb in dieser und nahm somit billigend in Kauf, einer Gruppe anzugehören, von welcher offensichtlich Gewalt gegen Sachen ausgegangen ist.