6. Die Kosten des Verfahrens BM 18 43615, bestimmt auf CHF 500.00, trägt der Kanton Bern. 7. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 8. A.________ sind die ihr im Verfahren BM 18 43615 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 500.00 und die Verbindungsbusse von CHF 1'400.00, insgesamt ausmachend CHF 1'900.00, von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurückzuerstatten, soweit diese bereits bezahlt worden sind. 9. A.________ wird für das Verfahren BM 18 43615 eine Entschädigung von CHF 100.00 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ausgerichtet.