4. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern, 7. Juni 2022 Im Namen der 2. Strafkammer Der Präsident i.V.: Oberrichter Horisberger Der Gerichtsschreiber: Stähli