2. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren vor der Sicherheitsdirektion, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 3. Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht werden im Umfang von CHF 700.00 dem Beschwerdeführer auferlegt. Die verbleibenden Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern.