Aufgrund seiner begrenzten Deutschkenntnisse und wegen des Ausbleibens einer Kontaktierung durch die BVD sei ihm ohnehin nicht klar gewesen, dass nicht bezahlte Bussen in Freiheitsstrafen umgewandelt würden. Bei den geahndeten Delikten handle es sich nicht um schwerwiegende Straftaten. Seit er wisse, was bei Nichtbezahlen von Bussen drohe, begehe er keine Verstösse mehr (zum Ganzen pag. 53 ff.).