8. Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung seines Begehrens zusammengefasst vor, dass das Summieren mehrerer kurzer Ersatzfreiheitsstrafen zu einer längeren Freiheitsstrafe eine strengere, mithin nicht mehr verschuldensangemessene Bestrafung bedeute. Dies habe für ihn schwerwiegende finanzielle Konsequenzen, die ihn in seiner Existenz gefährden würden. Aufgrund seiner begrenzten Deutschkenntnisse und wegen des Ausbleibens einer Kontaktierung durch die BVD sei ihm ohnehin nicht klar gewesen, dass nicht bezahlte Bussen in Freiheitsstrafen umgewandelt würden.