4. Am 19. April 2022 wurde im Briefkasten des Obergerichts eine auf den 16. April 2022 datierte Eingabe des Beschwerdeführers vorgefunden (pag. 53 ff.). Darin beantragt er sinngemäss die Aufhebung des Beschwerdeentscheids der SID vom 17. März 2022. 5. Die SID und die Generalstaatsanwaltschaft beantragten mit Verweis auf die Ausführungen im angefochtenen Beschwerdeentscheid die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (pag. 69; pag. 79). 2 II. Formelles