3. Gestützt auf die Eingabe vom 25. März 2022 eröffnete die Kammer mit Verfügung vom 29. März 2022 ein Beschwerdeverfahren, forderte bei der SID die relevanten Akten an und gab dieser Gelegenheit zur Stellungnahme betreffend den Entzug der aufschiebenden Wirkung (pag. 15 f.). Nach Eingang der Stellungnahme der SID und der Akten wurde am 30. März 2022 verfügt, dass die Ziffer 3 des Beschwerdeentscheids der Sicherheitsdirektion vom 17. März 2022 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung somit wiederhergestellt wird (pag.