4. Zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2), insgesamt bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 6'000.00, ausmachend CHF 3'000.00. 56 II. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: