1. Zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 4'500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf drei Jahre festgesetzt. Die Polizeihaft von einem Tag (4. Juli 2019) wird im Erstehungsfall im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 900.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt. 3. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/2) von CHF 3'111.50 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung).