Folglich wird der Aufwand für die Verhandlungsvorbereitung um fünf Stunden gekürzt. Sodann wird der Aufwand für die Reisezeit Bern–Biel vom 27. April 2023 von einer Stunde gestrichen, da dieser mit einem Reisezuschlag von CHF 75.00 zu vergüten ist. Entsprechend werden die geltend gemachten Auslagen um CHF 75.00 erhöht. Schliesslich werden auch die Aufwände für die Verhandlungsassistenz und die Reisezeit am 28. April 2023 gestrichen, da auf die für diesen Tag geplante mündliche Urteilseröffnung verzichtet wurde. Demnach resultiert eine an Rechtsanwältin D.________ auszurichtende amtliche Entschädigung von CHF 4'860.50.