21. Zivilforderungen der Privatklägerin 21.1 Anträge der Privatklägerin Die Privatklägerin beantragte an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, das Urteil 50 der Vorinstanz sei im Zivilpunkt vollumfänglich zu bestätigen (pag. 942). Mit Urteil der Vorinstanz vom 4. Februar 2022 wurden der Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 unter Anwendung von Art. 41 und Art. 50 OR bzw. Art. 62 OR i. V. m. Art. 40 VVG sowie Art. 126 Abs. 1 lit. a und Art. 433 Abs. 1 lit. a StPO unter solidarischer Haftbarkeit zur Bezahlung von CHF