Das neu zu beurteilende Delikt, der Betrug, stellt die schwerere Straftat dar. Wäre die grobe Verletzung der Verkehrsregeln gleichzeitig zu beurteilen gewesen, wären hierfür alleine 180 Strafeinheiten und asperiert 120 Strafeinheiten verhältnismässig gewesen. Damit sind 120 Strafeinheiten auf die 180 Strafeinheiten des Betrugs zu asperieren, was insgesamt 300 Strafeinheiten ergibt. Nach Abzug der bereits ausgesprochenen (Grund-)Strafe von 180 Strafeinheiten beträgt damit die Zusatzstrafe 120 Strafeinheiten.