Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland verurteilte B2 mit Strafbefehl vom 3. September 2020 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 50.00 (pag. 593). Die bereits ausgesprochene Strafe beträgt demnach 180 Strafeinheiten, die für die Berechnung der Gesamtstrafe berücksichtigt werden können.