Bei der Bewertung des objektiven Tatverschuldens berücksichtigt die Kammer auch die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien). Macht sich eine Person des Betrugs schuldig, sehen die Richtlinien eine Strafe von 120 Strafeinheiten für einen Referenzsachverhalt vor, wonach der Täter wortreich und überzeugend eine Person zu einem Darlehen von CHF 20'000.00 überredet, obwohl er annimmt, dass er wegen seiner grossen Verschuldung den Betrag nie wird zurückzahlen können (Verband Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staats-