19. Strafzumessung des Beschuldigten 1 19.1 Tatkomponenten 19.1.1 Objektive Tatschwere Bei der Bewertung des objektiven Tatverschuldens berücksichtigt die Kammer auch die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien).