Ausserdem hat B2 dafür gesorgt, dass die Krankmeldung bei der Versicherung erfolgt, im vollen Wissen darum, dass es B1 nicht so schlecht geht, wie dieser geltend gemacht hatte. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass B2 in relativ kurzer Folge die AG gründete (Februar 2018), eine Kollektiv-Krankenversicherung abschloss (Februar 2018), B1 zu einem überdurchschnittlich hohen Lohn als «Gipser/Maler» anstellte (April 2018) und dann ihn bereits im September 2018 krankmeldete. Dies lässt auf eine frühe und intensive Involvierung von B2 schliessen.