741 f.). Im vorliegenden Fall ist offensichtlich, dass B2 sowohl faktisch wie auch finanziell von der Tat seines Vaters profitiert hat, so indem er ihm keinen Lohn bezahlen musste und der Vater etliche Tätigkeit zugunsten von B2 bzw. der X.________ übernommen hatte. Ausserdem hat B2 dafür gesorgt, dass die Krankmeldung bei der Versicherung erfolgt, im vollen Wissen darum, dass es B1 nicht so schlecht geht, wie dieser geltend gemacht hatte.