_ zu sprechen, teilweise Anweisungen zu erteilen und Besprechungen abzuhalten, sowie am 19. und 21. März 2019 mit verschiedenen Handwerkern ein zu renovierendes Gebäude an der K.________ zu besichtigen, vorzunehmende Arbeiten zu besprechen, täglich längere Strecken Auto – ohne erkennbaren Zusammenhang mit medizinischen Besorgungen – zu fahren sowie zumeist täglich Enkelkinder in die Schule zu bringen und/oder von dort abzuholen. Gemäss dem festgestellten Sachverhalt war der Beschuldigte – entgegen seiner Angaben – vollumfänglich arbeitsfähig. Entsprechend hätte die Privatklägerin bei Kenntnis der tatsächlichen Situation der X.________