Motivationszusammenhang Die Schadensfeststellung besteht darin, dass der aktuelle Saldo nach dem möglicherweise schädigenden Ereignis mit dem hypothetischen Saldo, der ohne das fragliche Ereignis resultieren würde, verglichen wird, wobei eine Schädigung vorliegt, wenn der aktuelle Saldo geringer als der hypothetische ist (BSK StGB-MAEDER/NIG- GLI, 4. Aufl. 2019, Art. 146 N. 158).