Leistungspflicht auch für den Monat April 2023 noch nachkam. Nach Auffassung der Kammer tat der Beschuldigte 1 alles, was nach seiner Vorstellung zum Erfolgseintritt notwendig war, wobei der X.________ denn auch die entsprechenden Krankentaggelder zuhanden des Beschuldigten 1 überwiesen wurden. Entsprechend geht die Kammer auch betreffend die Zeit nach der Strafanzeige, d. h. vom 9.–30. April 2019, von der vollendeten Deliktsbegehung aus, wobei bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen ist, dass die Kammer an das Verbot der «reformatio in peius» gebunden ist. 15.1.2 Irrtum Die Privatklägerin – resp.