sein wollen und nicht den ganzen Tag zuhause rumsitzen können, vermag daran nichts zu ändern, zumal aus den Observationsergebnissen und den Erstaussagen des Beschuldigten 1 hervorgeht, dass es sich um mehr und anderes als kurze Familienbesuche handelte. Sodann wusste der direkt neben dem Beschuldigten 1 wohnhafte Beschuldigte 2, nicht zuletzt aufgrund des täglich gepflegten Kontakts, wie es um den tatsächlichen Gesundheitszustand des Beschuldigten 1 stand.