Auch wenn von einem Arbeitgeber nicht grundsätzlich die Überprüfung von Arztzeugnissen verlangt werden kann und der Beschuldigte 2 auch nicht an den Arztterminen des Beschuldigten 1 teilnahm, musste sich vorliegend der Beschuldigte 2 im Klaren gewesen sein, dass Arbeitskräfte, welche an vermeintlich starken Schmerzen leiden, 100 % krankgeschrieben sind und hierfür Krankentaggelder ausgerichtet werden, nicht am Arbeitsplatz – also auf Baustellen – präsent sein können und weiterhin noch bestimmte Arbeiten für den Arbeitgeber verrichten. Das Argument, der Beschuldigte 1 habe bei seiner Familie