Der Beschuldigte 2 verneinte zunächst einen Zusammenhang zwischen der X.________ und dieser privaten Liegenschaft (pag. 926 Z. 144 ff.), erklärte aber schliesslich, dass für die Sanierung der Liegenschaft und den Restaurant-Umbau Leute der eigenen Firma beschäftigt worden seien und auch über die Firma abgerechnet wurde (pag. 930 Z. 341 ff.). Es stimme nicht, dass sie abends zusammensitzen und die Arbeiten besprechen würden, er entscheide