632 Z. 12). Der Beschuldigte 2 verwies betreffend die Gründe für die Anwesenheit seines Vaters auf der Baustelle an der J.________ sowohl vor der ersten als auch der oberen Instanz auf eine Bedrohungslage (pag. 631 T. 43 ff., pag. 925 Z. 113 ff.). Er führte im Rahmen seiner Einvernahme anlässlich der Berufungsverhandlung aus, eine Elektrofirma mit der Vornahme von Arbeiten an dieser Liegenschaft betraut zu haben, wobei er diesen Auftrag als Privatperson gegeben habe (pag. 925 Z. 132 f.; pag. 926 Z. 136 ff.). Der Beschuldigte 2 verneinte zunächst einen Zusammenhang zwischen der X.____