188 Z. 290 und Z. 294). Auf Frage, weshalb der Beschuldigte 1 nicht arbeiten ging, obwohl er sowohl der Privatklägerin als auch der Polizei einen durchaus gesunden und mobilen Eindruck machte, gab der Beschuldigte 2 zu Protokoll, dass er dies nicht wisse und die Ärztin des Beschuldigten 1 zu fragen sei (pag. 188 Z. 304). Anlässlich der Hauptverhandlung vor der Vorinstanz erklärte der Beschuldigte 2 auf Vorhalt pag. 33–37 (Fotos aus Observationsbericht [Baustelle J.________, 29. Januar 2019]), dass der Beschuldigte 1 dem Bruder des Beschuldigten 2 nur rein familiär etwas gesagt habe (pag. 631 Z. 34 f.). Der Beschuldigte 1 habe nie Bauführung gemacht (pag. 632 Z. 12).