628 Z. 21 f.). Sodann erklärte der Beschuldigte 1, dass es nicht stimme, dass er mit C.________ und AK.________ über die Arbeiten spreche; er sei nicht involviert und komme nicht draus (pag. 628 Z. 35 f.). Vor der oberen Instanz gab der Beschuldigte 1 betreffend seine Aufenthalte bei der J.________, K.________ und am N.________ zu Protokoll, nichts darüber sprechen zu wollen resp. sich nicht zu erinnern (pag. 918 Z. 109, pag. 919 Z. 154 und Z. 163). Er sei nur rausgegangen für das, was er für seine Bedürfnisse machen müsse (pag.