Über seine Tätigkeiten betreffend die Tiefgarage am N.________ in O.________, an welcher der Beschuldigte 1 am 18. und 19. März 2019 beobachtet wurde, wollte der Beschuldigte 1 nicht sprechen (pag. 174 Z. 564, Z. 572 f.). Bei den zwei Männern, mit welchen der Beschuldigte am 19. und 21. März 2019 bei einer renovationsbedürftigen Liegenschaft an der K.________ in M.________ gesichtet wurde, handle es sich um seine Söhne bzw. um seinen Sohn und seinen Schwager; sie hätten irgendwas Familiäres besprochen (pag.136 Z. 208, pag. 138 Z. 316). Auch hierzu mochte sich der Beschuldigte 1 bei der Staatsanwaltschaft nicht mehr äussern (pag. 174 Z. 563).