Beim Geschäft AL.________ in welchem er am 29. Januar 2019 ebenfalls beobachtet wurde, handle es sich um ein Geschäft, wo der Beschuldigte 2 Apparate kaufe. Er sei wahrscheinlich im Auftrag des Beschuldigten 2 dort gewesen (pag. 170 Z. 411). Anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte 1 sodann zu seinen Tätigkeiten an den weiteren Daten (30. Januar 2019, 7. Februar 2019, 19. und 21. März 2019), an welchen er bei der Liegenschaft an der J.________ beobachtet werden konnte, befragt, wobei er ausweichend antwortete (pag. 171 Z. 438 ff.), auf eine Bedrohungslage seiner Familie verwies (pag. 172 Z. 467 ff.) und nicht darüber sprechen wollte (pag.