Bei der Staatsanwaltschaft erklärte er auf Vorhalt, wonach er am 29. Januar 2019 bei der J.________ eingetroffen sei, sich mit einem Arbeiter besprochen habe, sich mit diesem ins Gebäude begeben habe und ob so ein Tagesablauf während seiner Krankschreibung aussehe, was folgt (pag. 170 Z. 387 ff.): «Das war nicht jeden Tag so. C.________ hatte damals sehr viele Probleme, welche ihn beschäftigten. C.________ bat mich damals, zu einem Arbeiter zu gehen und die Arbeit zu erklären, dies, weil er einen Termin bei der Polizei wegen so juristischen Sachen hatte.