Die Beobachtungen seitens der Privatklägerin und der Kantonspolizei hätten ein Bild eines Mannes ergeben, welcher problemlos selbständig seinen Alltag bewältigen könne und für die Firma seines Sohnes Bauleitertätigkeiten ausführe. Es scheine, als wäre der Beschuldigte 1 lediglich bei der X.________ als Gipser angestellt worden, um Krankentaggelder zu beziehen und seine effektive Arbeit stets die Tätigkeit des Seniorchefs mit Bauleitungsfunktion gewesen sei (pag. 68). Der Beschuldigte 1 konnte bereits anlässlich der durch die Privatklägerin in Auftrag gegebenen Observation zunächst wiederholt bei der Liegenschaft J.________ in M.________ beobachtet werden (pag.