Der Beschuldigte 1 bestätigte, Mundart zu verstehen und die deutsche Sprache lesen zu können (pag. 21). Er gab der Privatklägerin zu Protokoll, aufgrund seiner Beschwerden keine körperlichen Arbeiten verrichten zu können (pag. 22). Es sei nicht lustig, wenn jemand, der 42 Jahre auf der Baustelle gearbeitet habe, plötzlich den ganzen Tag zu Hause sein müsse (pag. 22). Die Tagesabläufe würden immer gleich aussehen, auch am Wochenende (pag. 24). Der Beschuldigte 2 habe ihm zurzeit keine andere Aufgabe in der Firma, da er aufgrund seiner Schmerzen nichts tun könne (pag. 25).