347), was nicht nur den Angaben des Beschuldigten widerspricht, sondern namentlich auch der medizinischen Beurteilung von Dr. med. AE.________, welche in ihrem Verlaufsbericht vom 11. Februar 2020 erwähnte, der Gesundheitszustand des Beschuldigten habe sich verschlechtert, wobei es im Juni sogar noch schlechter geworden sei (vgl. pag. 488, RAD-Bericht S. 7). Auch dies lässt nur den Schluss zu, dass die tatsächlichen und die den Ärzten gemachten Angaben zum Ausmass der Schmerzen auseinanderklafften. Die im massgeblichen Zeitraum bereits vorhandenen Informationen zu den Schulter- und Armbeschwerden des Beschuldigten 1, die Observationsergebnisse (vgl. hierzu Ziff.