735 Z. 42 f.). Mit Blick auf die oberinstanzlichen Beweisergänzungen bleibt anzufügen, dass der Beschuldigte 1 zwischenzeitlich am 2. März 2022 eine weitere CT-Untersuchung der Wirbelsäule in der Universitätsklinik für Neurochirurgie des Inselspitals durchführen liess, wo er sich auch am 8. März 2023 einer CT-gesteuerten Infiltration der Wurzel C6 unterzog (Befund: Ossäre, neuroforaminale Enge HWK5 / HWK6 rechts mit Tangierung der C6 rechts), wovon er gemäss eigener Angabe gegenüber dem behandelnden Arzt geringfügig profitiert habe, bevor es nach wenigen Wochen zu einem Rezidiv der Schmerzen gekommen sei.