vom 21.08.2019 angemerkt habe, wäre eine MRT trotz Klaustrophobie durchführbar, wenn auch unter Sedation und Anästhesiebereitschaft. Es sei unerklärlich, weshalb von behandelnder ärztlicher Seite erhebliche körperliche Beeinträchtigung angenommen würden, während der Versicherte eine körperlich so anspruchsvolle Tätigkeit wie diejenige eines Gipsers/Malers trotzdem zu 50 % ausüben in der Lage sein solle. Der RAD könne dem Fallmanagement im Rahmen der Sprechstunde vorerst nur empfehlen, das medizinische Dossier zu aktualisieren und ihm binnen spätestens 3 Monaten nochmals vorzulegen.