An späterer Stelle resümierte Dr. med. AH.________ zur versicherungsrechtliche Beurteilung des RAD, es falle auf, dass der heute 59-Jährige Versicherte seit vielen Jahren immer wieder über gleichartige Beschwerden, beispielsweise Schmerzen im Nacken, Kreuz, Knien und rechter Schulter, seit 2019 auch über Anstrengungsdyspnoe und thorakale Oppression klage, sich jedoch bis heute der konsequenten Diagnostik und Therapie entzogen habe. Wie der Wirbelsäulenorthopäde Dr. AI.________ in seinem Bericht an die Hausärztin Dr. AE.________ vom 21.08.2019 angemerkt habe, wäre eine MRT trotz Klaustrophobie durchführbar, wenn auch unter Sedation und Anästhesiebereitschaft.